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Beim internationalen Handel mit Pflanzenerzeugnissen können Pflanzenkrankheiten und -schädlinge verschleppt werden. Bei diesen Schadorganismen besteht die Gefahr, dass sie sich in einer neuen Umgebung unkontrolliert ausbreiten und wirtschaftliche Schäden verursachen. Aus diesen Gründen unterliegt der internationale Handel mit Pflanzenerzeugnissen einer strengen pflanzenschutzrechtlichen Überwachung.


Dieses Internetangebot dient zur elektronischen Anmeldung von


- Export- und Re-Export-Sendungen zur phytosanitären Kontrolle und zur Ausstellung eines Pflanzengesundheitszeugnisses beim zuständigen amtlichen Pflanzenschutzdienst


Die Durchführung der beantragten Leistungen ist
gebührenpflichtig nach den jeweils gültigen Regelungen in den Bundesländern. Weitere Informationen zur phytosanitären Abfertigung von Sendungen erteilen die zuständigen amtlichen Pflanzenschutzdienste.


Achtung: Import-Sendungen können seit 14.12.2019 ausschließlich über TRACES angemeldet werden (Siehe auch "Allgemeine Hinweise").


Hinweise für Antragsteller:
Die Nutzung von PGZ-Online setzt eine Registrierung des Antragstellers voraus. Pro Firma sollte sich nur EIN Firmenadministrator in PGZ-Online registrieren. Der Firmenadministrator kann bei Bedarf weitere Firmenmitarbeiter im System anlegen.
Allgemeine Informationen zur Nutzung von PGZ-Online enthält das
Hilfe-Dokument (Stand 22.11.2023).
Eine Übersicht zu rechtlichen Regelungen auf dem Gebiet der Pflanzengesundheit ist im Internet-Angebot des Julius-Kühn-Instituts unter
http://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de
verfügbar.