Die Pflanzengesundheitsdienste in Deutschland

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Nutzungsbedingungen für die Online-Antragstellung in PGZ-Online

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Der Antragsteller von Online-Anträgen mit PGZ-Online erklärt mit Antragstellung, alle Angaben für die beantragte(n) Sendung(en) nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß und vollständig gemacht zu haben.

Der Antragsteller ist Eigentümer oder Besitzer bzw. Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe des Eigentümers oder Besitzers der beantragten Sendung und trägt die volle Verantwortung für alle Angelegenheiten im Rahmen pflanzengesundheitlicher Maßnahmen, einschließlich der anfallenden Kosten.

Er verpflichtet sich, die Rechtsvorschriften der Pflanzenquarantäne-Richtlinie 2000/29/EG vom 08.05.2000, umgesetzt in nationales Recht durch die Pflanzenbeschauverordnung vom 03.04.2000 in der jeweils geltenden Fassung, einzuhalten.